CONFIDES MEDIATION bietet Ihnen die Möglichkeit eines Informationsgesprächs nach § 135 FamFG zu dem seit 2009 die Ehepartner in einem Scheidungsverfahren vom Gericht aufgefordert werden können:
„Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Die Anordnung ist nicht selbständig anfechtbar und nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.“ (§ 135, Abs. 1, FamFG)
Ein Informationsblatt zu diesem Thema stellt Ihnen die Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM) zur Verfügung:
Informationsblatt zum Infomationsgespräch nach § 135 FamFG für Paare und Eltern