Die Confides-Mediation bietet ausgebildeten Mediatoren und Mediatorinnen in Bremen und Osnabrück neue Termine zur mediationsanalogen Supervision und Praxisreflexion. Die Einzel- und Gruppensupervisionen finden ab 09. Juni 2017 unter der Leitung von Ulrike Lüdemann als Supervisorin und Mediatorin BM® statt.
Das mediationsanaloge Supervisionsverfahren bietet die Möglichkeit strukturierter und lösungsorientierter Fallsupervision. Für Mediatoren und Mediatorinnen ist sie bestens zur Reflexion von Mediationsfällen und professioneller Vorgehensweisen geeignet. Unter dem Schutz von Vertraulichkeit dient die Mediationssupervision der Optimierung von Prozessablauf und Methodenauswahl im Mediationsverfahren und damit auch der Qualitätssicherung. Inhalte der Supervision können sich dabei auf das gesamte Spektrum der Mediationspraxis beziehen, also auch auf die Phase der Auftragsklärung sowie auf die Vor- oder Nachbereitung von einzelnen Mediationssitzungen.
Das Mediationsgesetz von 2012 sowie die dazugehörige neue Ausbildungsverordnung, die zum 1. September 2017 in Kraft tritt, sieht für jeden Mediator, der den Titel „zertifizierter Mediator“ tragen möchte, den Nachweis von Einzelsupervisionen vor:
„Innerhalb der zwei auf den Abschluss seiner Ausbildung nach § 2 folgenden Jahre hat der zertifizierte Mediator mindestens viermal an einer Einzelsupervision, jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation, teilzunehmen. Die Zweijahresfrist beginnt mit Ausstellung der Bescheinigung nach § 2 Absatz 6 zu laufen.“ (Paragraph 4, Abs. 1 ZMediatAusbV vom 21. August 2016)
Darüber hinaus wird auch für jeden Mediator, der sich nach den Übergangsbestimmungen des § 7 der ZMediatAusbV als „zertifizierter Mediator“ bezeichnen möchte, die Teilnahme an einer Einzelsupervision bis spätestens zum 01. Oktober 2018 vorausgesetzt.
Entsprechende Supervisionsbescheinigungen nach den Vorgaben der Rechtsverordnung werden teilnehmenden Mediatoren und Mediatorinnen im Anschluss an ihre Fallsupervision ausgestellt.
Unser Angebot
Einzelsupervisionen sind terminlich nach Ihren Wünschen frei vereinbar. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an.
In der Regel dauert eine Einzelsupervision etwa 60 Minuten, je nach Bedarf auch etwas länger. Sie ist deshalb im Vergleich zu einer Einzelfallsupervision in der Gruppe flexibler und zeitsparender gestaltbar. Darüber hinaus bietet sie einen vertraulicheren Rahmen und deshalb mehr Gelegenheit für Anregungen zu persönlichen Anteilen im Mediationsverfahren als eine Gruppensupervision. Eine Einzelsupervision wird mit 135 Euro / 60 Minuten berechnet. *
Gruppensupervisionen für Mediatoren und Mediatorinnen in Bremen und Osnabrück (min. 4 TN – max. 6 TN):
Bremen: | 09. Juni 2017 | 14 – 21 Uhr | Ort: Upper Borg 30, 28357 Bremen |
Osnabrück: | 16. Juni 2017 | 14 – 21 Uhr | Ort: n.n. |
Bremen: | 04. August 2017 | 10.30 – 18 Uhr | Ort: Upper Borg 30, 28357 Bremen |
Osnabrück: | 01. September 2017 | 10.30 – 18 Uhr | Ort: n.n. |
Gruppensupervisionen ermöglichen den Teilnehmern durch gemeinsame Reflexionsprozesse vom Input, der Kreativität und den Erfahrungen einer Mediatorengruppe zu profitieren. Zusätzlich bieten sie die Gelegenheit zum kollegialen Austausch und Netzwerken. Die jeweils angegebene Zeitdauer bezieht sich auf eine Teilnehmerzahl von 6 Teilnehmern und verkürzt sich bei geringerer Teilnehmerzahl pro TN um eine Stunde. Eine Gruppensupervision wird pro Teilnehmer mit 100 Euro berechnet. *
* Alle Preise verstehen sich zzgl. 19 % MWST. Für Termine außerhalb von Bremen entsteht ggfs. eine Fahrtkostenpauschale.
Ihre Anmeldung nehmen wir gerne telefonisch oder per Email entgegen. Für nähere Informationen sprechen Sie uns bitte an.